Gesetze & Regeln
Ein Überblick über die wichtigsten Vorschriften zur Hundehaltung in der Schweiz.
Jeder Hund in der Schweiz muss bis spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Der Züchter ist für die Erstregistrierung verantwortlich.
Der obligatorische Sachkundenachweis (SKN) wurde per 1.1.2017 auf nationaler Ebene abgeschafft. Jedoch haben viele Kantone weiterhin eigene, obligatorische Hundekurse. Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde über die geltenden Regeln.
Der Import von Hunden in die Schweiz unterliegt strengen Regeln. Die Tiere müssen gechippt, gegen Tollwut geimpft sein und einen Heimtierausweis besitzen. Der Import von kupierten Hunden (abgeschnittene Ohren/Rute) ist verboten.
Jeder Kanton hat eigene Hundegesetze. Diese regeln z.B. die Leinenpflicht, Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen oder die Höhe der Hundesteuer. Klären Sie die Bestimmungen an Ihrem Wohnort ab.
Für detaillierte und rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder den Veterinärdienst Ihres Kantons.